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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Immobilienmakler (Makler-AGB)

Zuletzt aktualisiert: 11. April 2026

Isis Zahori Pazan Parra (Einzelunternehmen, Marke „Phazan")
Sitz: Wien, Österreich
(im Folgenden "Phazan" oder "Plattform")

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Immobilienmakler ("Makler-AGB") gelten ausschließlich für die geschäftliche Nutzung der Phazan-Plattform durch gewerbliche Immobilienmakler im Sinne des § 17 Maklergesetz (MaklerG, BGBl. Nr. 262/1996 idgF) und der Immobilienmaklerverordnung (ImmMV, BGBl. II Nr. 297/1996 idgF).

Vertragspartner ist die Isis Zahori Pazan Parra (Einzelunternehmen, Marke „Phazan"), Sitz Wien, Österreich. Die Makler-AGB ergänzen die allgemeinen Nutzungsbedingungen der Plattform (AGB). Bei Widersprüchen zwischen diesen Makler-AGB und den allgemeinen AGB gehen die Makler-AGB im Verhältnis zu registrierten Maklern vor.

Die Registrierung als Makler auf der Plattform setzt den Nachweis einer aufrechten Gewerbeberechtigung für das reglementierte Gewerbe der Immobilienmakler gemäß § 94 Z 35 Gewerbeordnung 1994 (GewO) voraus. Die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) finden auf das B2B-Verhältnis zwischen Phazan und dem Makler keine Anwendung.

2. Leistungen der Plattform für Makler

Phazan stellt registrierten Maklern insbesondere folgende Dienste zur Verfügung:

  • Blind Matching Netzwerk: Anonymisierte Zuordnung von Kaufinteressenten und Immobilienobjekten über einen datenschutzkonformen Matching-Algorithmus. Käufer- und Objektdaten werden in aggregierter und anonymisierter Form verarbeitet, sodass eine direkte Identifizierung vor dem beiderseitigen Matching ausgeschlossen ist.
  • Progressive Identitätsoffenlegung: Schrittweise Freigabe von Kontaktdaten nach bestätigtem Match durch beide Vertragsparteien (Käufer-Makler und Verkäufer-Makler).
  • Provisions-Tracking und -Verwaltung: Digitale Erfassung, Nachverfolgung und Dokumentation von Provisionsvereinbarungen zwischen den beteiligten Maklern.
  • Mandantenverwaltung und CRM: Verwaltung von Mandanten, Objekten und Suchprofilen in einer zentralen Oberfläche.
  • Marktdaten und Analysewerkzeuge: Zugang zu indikativen Marktdaten, Preisentwicklungen und Standortanalysen. Diese Daten stellen keine verbindliche Immobilienbewertung im Sinne des LBG dar.

Hinweis: Phazan ist kein Immobilienmakler im Sinne des MaklerG und tritt nicht als Vermittler von Immobiliengeschäften auf. Die Plattform stellt ausschließlich die technische Infrastruktur für die Zusammenarbeit zwischen Maklern bereit.

3. Registrierung und Verifizierung

3.1 Pflichtangaben bei der Registrierung

Für die Registrierung als Makler sind folgende Angaben erforderlich:

  • Firma und Rechtsform gemäß Firmenbuch bzw. Gewerbeanmeldung
  • Gewerbeschein-Nummer (GISA-Zahl) für das reglementierte Gewerbe der Immobilienmakler
  • Kammer-Mitgliedsnummer bei der Wirtschaftskammer Österreich (Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder)
  • UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
  • Geschäftsanschrift und Kontaktdaten

3.2 Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung

Gemäß § 19 MaklerG ist der Makler verpflichtet, über eine aufrechte Berufshaftpflichtversicherung zu verfügen. Der Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme gemäß den Vorgaben der ImmMV ist bei der Registrierung vorzulegen und auf Anforderung von Phazan jährlich zu erneuern.

3.3 Verifizierungsverfahren

Phazan überprüft die eingereichten Unterlagen innerhalb von fünf (5) Werktagen ab vollständiger Einreichung. Phazan behält sich das Recht vor, die Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bei unvollständigen Unterlagen wird der Antragsteller zur Nachreichung aufgefordert; die Frist beginnt in diesem Fall ab Eingang der vervollständigten Unterlagen erneut.

4. Blind Matching und Datenschutz

4.1 Anonymisierung im Netzwerk

Käuferdaten und Suchprofile werden anonymisiert in das Blind Matching Netzwerk eingespeist. Dabei gilt:

  • Budgetangaben werden auf Bereiche von 50.000 Euro gerundet (z. B. "300.000 – 350.000 Euro").
  • Standortwünsche werden auf Bezirksebene (politischer Bezirk) aggregiert.
  • Persönliche Daten des Käufers (Name, Adresse, Kontakt) werden nicht übermittelt.

4.2 Progressive Offenlegung

Eine Offenlegung von Identitätsdaten erfolgt ausschließlich bei beiderseitigem Interesse, d. h. wenn sowohl der Käufer-Makler als auch der Verkäufer-Makler einem Match aktiv zugestimmt haben. Die Offenlegung erfolgt stufenweise und nur in dem für die Transaktionsanbahnung erforderlichen Umfang.

4.3 Verbot der De-Anonymisierung

Der Makler verpflichtet sich ausdrücklich, anonymisierte Daten aus dem Blind Matching Netzwerk nicht durch Kombination mit externen Datenquellen, eigenen Datenbeständen oder sonstige Methoden zu de-anonymisieren oder de-anonymisieren zu lassen. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt einen schwerwiegenden Vertragsbruch dar und berechtigt Phazan zur sofortigen Sperrung des Makler-Kontos und zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.

5. Provisionsregelung

5.1 Provisionsvereinbarung zwischen Maklern

Wird über das Blind Matching Netzwerk ein Kontakt zwischen einem Käufer-Makler und einem Verkäufer-Makler hergestellt, erfolgt die Provisionsvereinbarung ausschließlich zwischen den beteiligten Maklern. Phazan ist nicht Partei dieser Provisionsvereinbarung und übernimmt keine Haftung für deren Einhaltung.

5.2 Standard-Split

Sofern die beteiligten Makler keine abweichende Vereinbarung treffen, gilt ein Standard-Split von 50/50 zwischen Käufer-Makler und Verkäufer-Makler. Abweichende Vereinbarungen sind jederzeit möglich und sind von den Parteien auf der Plattform zu dokumentieren.

5.3 Fälligkeit der Provision

Die Provision wird fällig mit Abschluss des notariell beglaubigten Kaufvertrags. Die konkreten Zahlungsmodalitäten richten sich nach der zwischen den Maklern getroffenen Vereinbarung sowie den Bestimmungen des MaklerG und der ImmMV.

5.4 Streitbeilegung bei Provisionsstreitigkeiten

Bei Streitigkeiten über die Provisionsaufteilung sind die beteiligten Makler verpflichtet, vor Einleitung gerichtlicher Schritte ein Mediationsverfahren gemäß dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) durchzuführen. Die Kosten der Mediation werden von den Streitparteien je zur Hälfte getragen.

6. Plattform-Gebühr

6.1 Pilotphase

Während der aktuellen Pilotphase ist die Nutzung der Plattform für registrierte Makler kostenlos. Phazan erhebt in dieser Phase keine Nutzungsgebühren, Transaktionsgebühren oder Provisionsabzüge.

6.2 Zukünftige Preismodelle

Zukünftige Preismodelle und Gebührenstrukturen werden den registrierten Maklern mindestens sechzig (60) Tage vor Inkrafttreten per E-Mail und über die Plattform angekündigt. Es werden keine versteckten Gebühren erhoben. Phazan nimmt keinen prozentualen Anteil an den Maklerprovisionen.

Sofern der Makler mit den neuen Konditionen nicht einverstanden ist, steht ihm das Recht zur ordentlichen Kündigung gemäß § 10 dieser Makler-AGB zu.

7. Pflichten des Maklers

Der auf der Plattform registrierte Makler verpflichtet sich insbesondere zu Folgendem:

  • Einhaltung des MaklerG und der ImmMV: Der Makler hat sämtliche Bestimmungen des Maklergesetzes sowie der Immobilienmaklerverordnung einzuhalten, insbesondere die Informations- und Aufklärungspflichten gemäß §§ 3, 5 und 30 MaklerG.
  • Wahrheitsgemäße Angaben: Alle auf der Plattform eingestellten Objekt- und Mandantendaten müssen wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell sein. Der Makler haftet für die Richtigkeit seiner Angaben.
  • Umgehungsverbot: Bei Kontakten, die über die Phazan-Plattform hergestellt wurden, ist eine Umgehung der Plattform (z. B. durch direkte Kontaktaufnahme unter Ausschluss der Plattform) untersagt. Dies gilt für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem letzten über die Plattform hergestellten Kontakt.
  • Doppelmaklertätigkeit: Der Makler ist verpflichtet, eine etwaige Doppelmaklertätigkeit gemäß § 5 MaklerG unverzüglich gegenüber allen Beteiligten offenzulegen und auf der Plattform zu dokumentieren.
  • Provisionsrichtlinien: Die vom Makler in Rechnung gestellte Provision darf die in § 12 ImmMV festgelegten Höchstsätze (derzeit maximal 3 % des Kaufpreises zuzüglich 20 % USt bei Vermittlung von Kaufverträgen über Liegenschaften und Liegenschaftsanteile, sofern der Wert des vermittelten Geschäfts EUR 36.336,42 übersteigt) nicht überschreiten.
  • Geldwäscheprävention: Der Makler hat seine Pflichten nach dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG, BGBl. I Nr. 118/2016 idgF) eigenverantwortlich einzuhalten. Insbesondere obliegen dem Makler die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden (§§ 5 ff FM-GwG) sowie die Meldepflicht bei Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung an die Geldwäschemeldestelle (§ 16 FM-GwG). Verdächtige Transaktionen sind unverzüglich auch an Phazan zu melden.

8. Haftung und Gewährleistung

8.1 Haftung von Phazan

Phazan haftet ausschließlich für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Phazan oder deren Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist im unternehmerischen Rechtsverkehr (B2B) ausgeschlossen, soweit keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) vorliegt.

Phazan haftet insbesondere nicht für:

  • Die Bonität, Seriosität oder Zuverlässigkeit der über das Netzwerk vermittelten Kontakte
  • Die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der von Maklern eingestellten Objekt- und Mandantendaten
  • Den Erfolg oder das Zustandekommen von Immobilientransaktionen
  • Die Verfügbarkeit der Plattform (eine Verfügbarkeit von 99,5 % pro Kalenderjahr wird angestrebt, jedoch nicht garantiert)
  • Entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden

8.2 Haftung des Maklers

Der Makler haftet gegenüber Phazan und Dritten für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm auf der Plattform eingestellten Daten. Der Makler stellt Phazan von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung der Pflichten des Maklers aus diesen Makler-AGB oder aus dem MaklerG zurückzuführen sind.

8.3 Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung des Maklers gemäß § 19 MaklerG bleibt von diesen Makler-AGB unberührt. Der Makler ist verpflichtet, Phazan unverzüglich zu informieren, wenn der Versicherungsschutz entfällt oder wesentlich eingeschränkt wird.

9. Datenschutz und Vertraulichkeit

9.1 Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Soweit Phazan im Rahmen der Plattformnutzung personenbezogene Daten im Auftrag des Maklers verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, Verordnung (EU) 2016/679) ab. Der AVV ist als Anlage Bestandteil dieser Makler-AGB und kann über die Plattform abgerufen werden.

9.2 Vertraulichkeit von Mandantendaten

Sämtliche über die Plattform zugänglich gemachten Mandantendaten sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist ausschließlich im Rahmen der Blind-Matching-Funktion und der daraus resultierenden Transaktionsanbahnung gestattet. Jede anderweitige Nutzung oder Weitergabe bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des betroffenen Mandanten.

9.3 Löschpflichten nach Vertragsende

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Makler verpflichtet, sämtliche über die Plattform erhaltenen Daten anderer Makler und deren Mandanten innerhalb von neunzig (90) Tagen zu löschen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht (z. B. gemäß § 212 UGB oder § 132 BAO) entgegensteht. Phazan löscht die Maklerdaten innerhalb derselben Frist, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.

10. Vertragslaufzeit und Kündigung

10.1 Pilotphase

Während der Pilotphase ist das Vertragsverhältnis von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zum Monatsende kündbar. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail an broker@phazan.com genügt).

10.2 Fortbestehen von Ansprüchen

Laufende Matches und daraus resultierende Provisionsansprüche bleiben von der Kündigung unberührt. Der Makler behält nach Kündigung für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen Zugang zu seiner Provisionshistorie und den relevanten Transaktionsdokumenten in einem schreibgeschützten Modus.

10.3 Außerordentliche Kündigung

Phazan ist zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt, wenn:

  • Der Makler gegen das Verbot der De-Anonymisierung (§ 4.3) verstößt
  • Der Makler die Plattform umgeht (§ 7, Umgehungsverbot)
  • Die Gewerbeberechtigung des Maklers erlischt oder entzogen wird
  • Der Makler gegen wesentliche Bestimmungen des MaklerG oder der ImmMV verstößt
  • Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Maklers eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird
  • Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung nicht erbracht oder nicht erneuert wird

Der Makler ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn Phazan wesentliche Leistungspflichten trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfrist von mindestens dreißig (30) Tagen nicht erfüllt.

11. Anwendbares Recht und Streitbeilegung

11.1 Anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis zwischen Phazan und dem Makler findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (IPRG).

11.2 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.

11.3 Vorgeschaltete Mediation

Vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens sind die Parteien verpflichtet, einen Mediationsversuch gemäß dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) zu unternehmen. Die Mediation ist innerhalb von dreißig (30) Tagen ab schriftlicher Aufforderung einer Partei einzuleiten. Die Parteien empfehlen die Mediationsstelle der Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) als zuständige Stelle. Die Kosten der Mediation werden von den Parteien je zur Hälfte getragen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen dieser Makler-AGB

Phazan behält sich vor, diese Makler-AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens dreißig (30) Tagen zu ändern. Die Änderungen werden dem Makler per E-Mail und über die Plattform mitgeteilt. Widerspricht der Makler den Änderungen nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf diese Rechtsfolge wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen. Bei Widerspruch steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zu.

12.2 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Makler-AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

12.3 Schriftformerfordernis

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Makler-AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 886 ABGB). Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.

12.4 Abtretung

Der Makler darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Phazan an Dritte abtreten oder übertragen.

Stand: April 2026

Isis Zahori Pazan Parra (Einzelunternehmen, Marke „Phazan") · Wien, Österreich · broker@phazan.com