Wie einreichungsreif ist dieses Bauvorhaben?
Datenbasierte Vorprüfung von Widmung, Bebauungsplan, Bauklasse, Schutzzonen, Verfahrensart und fehlenden Unterlagen — als Vorbereitung für Architekt:in, Ziviltechniker:in, Baumeister:in und Behörde.
Objekt & Rechts-/Planungsgrundlagen
Rechtlicher Status
Einreichungsreife
Bewertung pro Prüfbereich
Verfahrenslogik
Mögliche Verfahrensarten in Wien
| Verfahren | Bedeutung | Baubeginn | Bescheid |
|---|---|---|---|
70§70 Wiener BO | Klassisches Baubewilligungsverfahren | Nach Rechtskraft des Bescheides | Schriftlicher Bewilligungsbescheid |
70a§70a Wiener BO | Vereinfachtes Verfahren mit Planverfasser-Bestätigung | Frühestens 1 Monat nach vollständiger Vorlage | Kein klassischer Bescheid · Untersagung in 3 / 4 Monaten möglich |
70b§70b Wiener BO | Bauwerke kleinen Umfangs | Unmittelbar nach vollständiger Vorlage möglich | Kein klassischer Bescheid |
62§62 Wiener BO | Bauanzeige | Je nach Fall sofort oder nach 1 Monat | Kein Bewilligungsbescheid |
Szenario-Simulator
Einreichungsreife je Vorhaben
Einfamilienhaus innerhalb der Bauklasse. Endgültige Beurteilung erst nach Plan- und Statikprüfung.
Einreichunterlagen
Erforderlichkeit pro Bauvorhaben
Erforderlichkeit hängt von Bauvorhaben, Bundesland, Gemeinde, Verfahrensart und Behördenprüfung ab.
Digitale Einreichfähigkeit
Voraussetzungen für mein.wien.at
Quelle: Stadt Wien · Digitale Baueinreichung.
Prüfempfehlungen
Empfohlene fachliche Prüfungen vor Einreichung
- 1Prüfhinweis: Abstands-, Baufluchtlinien- und geschlossene-Bauweise-Logik fachlich prüfen lassen — pauschales Verschieben ist bei geschlossener Bauweise nicht automatisch korrekt.Hohe Priorität
- 2Prüfempfehlung: Gebäudehöhe, Gebäudeumriss, Dachform und Bebauungsplan fachlich gegenprüfen; mögliche Reduktion oder Plananpassung durch Architekt:in / Ziviltechniker:in prüfen lassen.Hohe Priorität
- 3Prüfhinweis: Lageplan, Bauplan, Statik, Energieausweis (inkl. WUKSEA-Registrierung) und Bestätigung der befugten Planverfasser:in als Pflichtunterlagen vorbereiten.Hohe Priorität
- 4Prüfhinweis: Vorbesprechung mit MA 37 Baupolizei zur Klärung der Verfahrensart und möglicher Ausschlussgründe nach §70a Wiener BO.Mittlere Priorität
- 5Prüfhinweis: Stellplatzberechnung gemäß Wiener Garagengesetz fachlich erstellen lassen; mögliche Ausgleichsabgabe einkalkulieren.Mittlere Priorität
- 6Prüfhinweis: Stadtbild- und ggf. BDA-Denkmalabfrage frühzeitig einholen, um Verzögerungen im §70a-Verfahren zu vermeiden.Geringe Priorität
Diese Vorprüfung ist eine datenbasierte Orientierung auf Basis verfügbarer Planungs-, Widmungs- und Projektdaten. Sie ersetzt keine Prüfung durch Architekt:in, Ziviltechniker:in, Baumeister:in, Rechtsanwält:in, Notar:in oder die zuständige Behörde. Die finale Verfahrensart, Einreichfähigkeit und Bewilligung werden ausschließlich durch die zuständige Behörde auf Grundlage der vollständigen Einreichunterlagen beurteilt. Für Wien erfolgt die behördliche Prüfung insbesondere nach der Wiener Bauordnung und den jeweils anwendbaren Nebenvorschriften.
Bei §70a Wiener BO ist ein Baubeginn frühestens einen Monat nach Vorlage der vollständigen Unterlagen möglich, sofern keine relevante Mitteilung der Behörde erfolgt. Die Behörde kann die Bauführung binnen 3 Monaten, in Schutzzonen bzw. bestimmten Stadtbildfällen binnen 4 Monaten, untersagen. Es wird kein klassischer Bewilligungsbescheid ausgestellt.
Da bei §70a / §70b kein klassischer Bewilligungsbescheid ausgestellt wird, kann die Dokumentationslage für Bankprüfung, LTV, Auszahlungsvoraussetzungen und interne Risikofreigaben relevant sein. Dies ist frühzeitig mit der finanzierenden Bank abzustimmen.