SCHRITT 86 • BAURECHTLICHE VORPRÜFUNG

Wie einreichungsreif ist dieses Bauvorhaben?

Datenbasierte Vorprüfung von Widmung, Bebauungsplan, Bauklasse, Schutzzonen, Verfahrensart und fehlenden Unterlagen — als Vorbereitung für Architekt:in, Ziviltechniker:in, Baumeister:in und Behörde.

Phazan erstellt keine Baubewilligung und trifft keine Behördenentscheidung. Die Seite strukturiert öffentlich verfügbare Planungsdaten, Projektdaten und fehlende Unterlagen, damit Bauwerber:innen, Eigentümer:innen, Entwickler:innen und befugte Planverfasser:innen schneller erkennen, ob ein Bauvorhaben einreichungsnah, prüfbedürftig oder risikobehaftet ist.
Erstellt am 29.5.2026, 15:16:54

Objekt & Rechts-/Planungsgrundlagen

Rechtlicher Status

Verfahrensvorschlag — nicht verbindlich
Möglicherweise: Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren §70a
Bei §70a Wiener BO ist ein Baubeginn frühestens einen Monat nach Vorlage der vollständigen Unterlagen möglich, sofern keine relevante Mitteilung der Behörde erfolgt. Die Behörde kann die Bauführung binnen 3 Monaten, in Schutzzonen bzw. bestimmten Stadtbildfällen binnen 4 Monaten, untersagen. Es wird kein klassischer Bewilligungsbescheid ausgestellt.
Zuständige Baubehörde
MA 37 Baupolizei (Stadt Wien)
MA 37
Adresse
Wiedner Hauptstraße 42, 1040 Wien
Grundstück · KG · EZ
1234/5 · 01004 Wieden · EZ 678
Flächenwidmung
Wohngebiet (W)
Bebauungsplan
PD 8123
Bauklasse
Bauklasse III
Bauweise
Geschlossene Bauweise
Baufluchtlinien
Straßenseitig festgelegt
Bundesland · Gemeinde
Wien · Wien
Relevante Daten / Grundlagen
Wiener BauordnungFlächenwidmungs- und BebauungsplanBebauungsbestimmungen MA 64Wiener GaragengesetzWiener BaumschutzgesetzSchutzzonen-/Stadtbild-SchutzbestimmungenDenkmalschutzgesetz (BDA)
45
von 100
Kritisch / nicht ausreichend belegt
Keine Genehmigungsentscheidung. Keine verbindliche Rechtsauskunft.
Score gedeckeltPflichtunterlagen unvollständig (Lageplan, Bauplan und Bestätigung der befugten Planverfasser:in fehlen). Maximale Einreichungsreife daher 45/100.

Einreichungsreife

Bewertung pro Prüfbereich

Widmung & Bauklasse
Voraussichtlich vorbereitbar
Wohnnutzung laut Flächenwidmungsplan zulässig (Wohngebiet, Bauklasse III).
Stadt Wien · Flächenwidmungs- und Bebauungsplan · PD 8123Vertrauen 92%Stand 29.5.2026
Gebäudehöhe
Fachlich zu prüfen
Geplante Höhe 11 m liegt innerhalb der angegebenen Bauklasse. Weitere Prüfung: Gebäudehöhe nach Wiener BO, Gebäudeumriss, Dachform, Baufluchtlinien und Bebauungsplan.
Wiener Bauordnung · PD 8123Vertrauen 70%Stand 29.5.2026Manuelle Prüfung erforderlich
Abstands- & Baufluchtlinienprüfung
Kritisch / nicht ausreichend belegt
Erhebliches Risiko. Geometrie, Baufluchtlinie, Nachbargrenzen und geschlossene Bauweise müssen durch Planprüfung bestätigt werden.
Bebauungsplan PD 8123Vertrauen 55%Stand 29.5.2026Manuelle Prüfung erforderlich
Erschließung & Zufahrt
Voraussichtlich vorbereitbar
Öffentliche Straße direkt erschlossen.
Stadt Wien · StraßennetzVertrauen 95%Stand 29.5.2026
Wasser/Kanal · Stellplatzpflicht
Fachlich zu prüfen
Bestätigung Kanalanschluss noch ausständig. Stellplatzpflicht (Wiener Garagengesetz) und mögliche Ausgleichsabgabe sind zu prüfen.
Wiener Garagengesetz · Wien KanalVertrauen 60%Stand 29.5.2026Manuelle Prüfung erforderlich
Schutzzone (Wiener Plan)
Voraussichtlich vorbereitbar
Keine Schutzzonenkennzeichnung im Plandokument gefunden.
Stadt Wien · Schutzzonen-VerzeichnisVertrauen 88%Stand 29.5.2026
Stadtbild / Welterbe
Fachlich zu prüfen
Stadtbildrelevanz nicht ausgeschlossen — Expertenprüfung empfohlen, kann §70a-Frist verlängern.
Wiener BO §70a · StadtbildkommissionVertrauen 50%Stand 29.5.2026Manuelle Prüfung erforderlich
Denkmalschutz (BDA)
Daten unvollständig — Expertenprüfung
Denkmalschutz nicht automatisch geprüft — BDA-Abfrage erforderlich.
Bundesdenkmalamt (BDA)Vertrauen 0%Manuelle Prüfung erforderlich
Baumschutz / Natur / Umwelt
Fachlich zu prüfen
Risikoanalyse — Baumschutzgesetz prüfen, ggf. Ausgleichsabgabe.
Wiener BaumschutzgesetzVertrauen 60%Manuelle Prüfung erforderlich
Nachbarrechte / Parteistellung
Fachlich zu prüfen
Nachbar:innen können bei §70a ab Einreichung Akteneinsicht nehmen und bis längstens drei Monate nach Baubeginn Einwendungen im Sinne subjektiv-öffentlicher Rechte erheben.
Wiener Bauordnung §70a · RISVertrauen 80%Manuelle Prüfung erforderlich
Einreichunterlagen
Kritisch / nicht ausreichend belegt
Pflichtunterlagen fehlen (Lageplan, Bauplan, Planverfasser-Bestätigung) — Einreichungsreife daher gedeckelt.
Phazan VorprüfungVertrauen 100%Manuelle Prüfung erforderlich

Verfahrenslogik

Mögliche Verfahrensarten in Wien

70§70 Wiener BO
Klassisches Baubewilligungsverfahren
Nach Rechtskraft des Bescheides
Schriftlicher Bewilligungsbescheid
70a§70a Wiener BO
Vereinfachtes Verfahren mit Planverfasser-Bestätigung
Frühestens 1 Monat nach vollständiger Vorlage
Kein klassischer Bescheid · Untersagung in 3 / 4 Monaten möglich
70b§70b Wiener BO
Bauwerke kleinen Umfangs
Unmittelbar nach vollständiger Vorlage möglich
Kein klassischer Bescheid
62§62 Wiener BO
Bauanzeige
Je nach Fall sofort oder nach 1 Monat
Kein Bewilligungsbescheid
Quelle: Stadt Wien · Wiener Bauordnung. Plattform entscheidet keine Verfahrensart — Auswahl erfolgt durch zuständige Behörde.

Szenario-Simulator

Einreichungsreife je Vorhaben

Vorprüfung sinnvoll
78
/ 100 Einreichungsreife
Risiko: Gering

Einfamilienhaus innerhalb der Bauklasse. Endgültige Beurteilung erst nach Plan- und Statikprüfung.

Erforderliche nächste Prüfung
Vorprüfung durch befugte Planverfasser:in (z. B. Baumeister:in, Ziviltechniker:in)

Einreichunterlagen

Erforderlichkeit pro Bauvorhaben

Erforderlichkeit hängt von Bauvorhaben, Bundesland, Gemeinde, Verfahrensart und Behördenprüfung ab.

Pflicht: 7Wahrscheinlich: 4Bei Risiko: 3Experte: 1Nicht relevant: 0
Aktueller Grundbuchauszug
Grundbuch · Justizportal
PflichtVorhanden
Bebauungsbestimmungen (MA 64)
MA 64 · Stadt Wien
PflichtVorhanden
Lageplan (digital signiert)
Ziviltechniker:in
PflichtFehlt
Bauplan / Architekturpläne
Architekt:in / Baumeister:in
PflichtFehlt
Baubeschreibung
Architekt:in / Baumeister:in
PflichtIn Prüfung
Statische Vorbemessung
Ziviltechniker:in
Wahrscheinlich erforderlichFehlt
Energieausweis inkl. WUKSEA-Identifikationsnummer / Registrierungsbestätigung
WUKSEA · MA 37 · akkreditierte:r Energieausweisaussteller:in
Wahrscheinlich erforderlichFehlt
Eigentümer-/Miteigentümerzustimmung
PflichtIn Prüfung
Wasser-/Kanalanschluss-Bestätigung
Wien Kanal · Wien Wasser
Wahrscheinlich erforderlichFehlt
Baumschutzgutachten
Wiener Baumschutzgesetz
Nur bei RisikoIn Prüfung
Bestätigung der befugten Planverfasser:in (§70a)
Befugte Planverfasser:in (Baumeister:in, Ziviltechniker:in, gewerberechtlich Befugte)
PflichtFehlt
Nachbarbeteiligung / Abstandsprüfung
Wiener BO · Bebauungsplan
ExpertenprüfungIn Prüfung
Schutzzonen-/Stadtbild-Abfrage
Stadt Wien · Stadtbildkommission
Nur bei RisikoIn Prüfung
BDA-Denkmalabfrage
Bundesdenkmalamt
Nur bei RisikoFehlt
Stellplatzberechnung (Wiener Garagengesetz)
Wiener Garagengesetz
Wahrscheinlich erforderlichFehlt

Digitale Einreichfähigkeit

Voraussetzungen für mein.wien.at

Quelle: Stadt Wien · Digitale Baueinreichung.

Stadt-Wien-Konto / ID Austria
Offen
Elektronische Zustellung aktiviert
Offen
Einreichung über mein.wien.at
Fachlich zu prüfen
Pläne aus CAD als PDF erzeugt
Offen
Pläne, Baubeschreibung & Berechnungen qualifiziert elektronisch signiert
Offen
Max. 50 MB pro Datei · Gesamtvolumen beachten
Fachlich zu prüfen
Nachreichungen ebenfalls über mein.wien.at
Fachlich zu prüfen

Prüfempfehlungen

Empfohlene fachliche Prüfungen vor Einreichung

Hinweise sind keine architektonischen oder rechtlichen Anweisungen. Die finale Beurteilung erfolgt durch Architekt:in, Ziviltechniker:in, Baumeister:in oder die zuständige Behörde.
  1. 1
    Prüfhinweis: Abstands-, Baufluchtlinien- und geschlossene-Bauweise-Logik fachlich prüfen lassen — pauschales Verschieben ist bei geschlossener Bauweise nicht automatisch korrekt.
    Hohe Priorität
  2. 2
    Prüfempfehlung: Gebäudehöhe, Gebäudeumriss, Dachform und Bebauungsplan fachlich gegenprüfen; mögliche Reduktion oder Plananpassung durch Architekt:in / Ziviltechniker:in prüfen lassen.
    Hohe Priorität
  3. 3
    Prüfhinweis: Lageplan, Bauplan, Statik, Energieausweis (inkl. WUKSEA-Registrierung) und Bestätigung der befugten Planverfasser:in als Pflichtunterlagen vorbereiten.
    Hohe Priorität
  4. 4
    Prüfhinweis: Vorbesprechung mit MA 37 Baupolizei zur Klärung der Verfahrensart und möglicher Ausschlussgründe nach §70a Wiener BO.
    Mittlere Priorität
  5. 5
    Prüfhinweis: Stellplatzberechnung gemäß Wiener Garagengesetz fachlich erstellen lassen; mögliche Ausgleichsabgabe einkalkulieren.
    Mittlere Priorität
  6. 6
    Prüfhinweis: Stadtbild- und ggf. BDA-Denkmalabfrage frühzeitig einholen, um Verzögerungen im §70a-Verfahren zu vermeiden.
    Geringe Priorität
DatenherkunftBeispieldaten · BetaFachprüfung erforderlichStadt Wien · Flächenwidmungs- und Bebauungsplan · PD 812329.5.2026Wiener Bauordnung · §70a · RISMA 37 BaupolizeiWiener Garagengesetz · BaumschutzgesetzBundesdenkmalamt (BDA)Phazan Vorprüfung29.5.2026

Diese Seite ersetzt keine offizielle Auskunft. Endgültige Entscheidungen treffen die zuständigen Behörden, regulierten Anbieter und befugten Fachpersonen.

Rechtlicher Hinweis — keine Baubewilligung und keine Rechtsberatung

Diese Vorprüfung ist eine datenbasierte Orientierung auf Basis verfügbarer Planungs-, Widmungs- und Projektdaten. Sie ersetzt keine Prüfung durch Architekt:in, Ziviltechniker:in, Baumeister:in, Rechtsanwält:in, Notar:in oder die zuständige Behörde. Die finale Verfahrensart, Einreichfähigkeit und Bewilligung werden ausschließlich durch die zuständige Behörde auf Grundlage der vollständigen Einreichunterlagen beurteilt. Für Wien erfolgt die behördliche Prüfung insbesondere nach der Wiener Bauordnung und den jeweils anwendbaren Nebenvorschriften.

Hinweis zu §70a Wiener BO

Bei §70a Wiener BO ist ein Baubeginn frühestens einen Monat nach Vorlage der vollständigen Unterlagen möglich, sofern keine relevante Mitteilung der Behörde erfolgt. Die Behörde kann die Bauführung binnen 3 Monaten, in Schutzzonen bzw. bestimmten Stadtbildfällen binnen 4 Monaten, untersagen. Es wird kein klassischer Bewilligungsbescheid ausgestellt.

Hinweis zu §70a / §70b und Bankfinanzierung

Da bei §70a / §70b kein klassischer Bewilligungsbescheid ausgestellt wird, kann die Dokumentationslage für Bankprüfung, LTV, Auszahlungsvoraussetzungen und interne Risikofreigaben relevant sein. Dies ist frühzeitig mit der finanzierenden Bank abzustimmen.